Als Mitglied können Sie sich in Rechtsfragen zu Ihrem in Ihrer Beitrittserklärung aufgeführten eigenen Haus- und Grundbesitz jederzeit an die Rechtsberatung des Landesverbandes in der Geschäftsstelle in Hannover wenden, um Auskunft und Unterstützung zu erhalten. Soweit der Landesverband vor Ort Sprechtage anbietet, können Sie auch zu diesen kommen.
Um aber auch vor Ort eine Beratung unseren Mitgliedern anbieten zu können, haben wir jetzt Herrn Rechtsanwalt Rainer Muth in Osnabrück als Vertragsanwalt gewinnen können. Als Mitglied des Verbandes Wohneigentum können Sie sich jetzt auch persönlich in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sandhaus, Graalmann, Walkenhorst, Muth in Rechtsfragen zu dem in der Beitrittserklärung bezeichneten eigenen Haus- und Grundstück beraten lassen.
Diese Rechtsberatung wird dem Landesverband durch das Rechtsberatungsgesetz gestattet. Diese Beratung ist nur für Sie persönlich und erstreckt sich nicht auf andere Rechtsangelegenheiten von Familienangehörigen oder dritten Personen.
Wie und wo erlangen Sie diese Beratung?
Im Beratungsfall wenden Sie sich an
Herrn Rechtsanwalt Rainer Muth,
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sandhaus, Graalmann, Walkenhorst, Muth,
Konrad-Adenauer-Ring. 24, 49074 Osnabrück.
Der Beratungstermin ist von Ihnen als Mitglied vorher telefonisch unter Telefon-Nr. 0541/33535-0 mit der Kanzlei zu vereinbaren.
Die Beratung erfolgt in der Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück; bitte Mitgliedsbuch oder -nachweis bereithalten. Diese mündliche Beratung ist in der Mitgliedschaft enthalten.
Wünschen Sie über die mündliche Beratung hinaus Korrespondenz an Dritte, eine Vertretung in Rechtsstreitigkeiten oder bei Vertragsgestaltungen durch den Rechtsanwalt, so ist diese Tätigkeit kostenpflichtig für Sie und es sind die nach der Gebührenordnung fälligen Gebühren von Ihnen an den Anwalt zu zahlen.
Die Rechtsberatung des Landesverbandes ist aber auch weiterhin für Sie da.
Streitfälle zur Grundstücksrechtsschutzversicherung sind der Landesgeschäftsstelle zu melden.
Überarbeitet::
Dienstag, 20. Oktober 2009
